Bei Interesse an einer Reservierung unserer Räumlichkeiten wird um Bekanntgabe des Veranstaltungsablaufes im Vorfeld gebeten. Vor Erstellen eines unverbindlichen Angebotes ist ein Besichtigungstermin oft von großem Vorteil. Gemeinsam kann man vor Ort die Veranstaltung detailliert besprechen und Ideen austauschen.
Die Eventwolken GmbH mit den beiden Locations, wolke19 im Ares Tower und wolke21 im Saturn Tower, behält sich die Änderungen von Preisen ohne nähere Bekanntgabe von Gründen vor.
Die Nutzung der Locations ist nur unter Kenntnis und uneingeschränkter Berücksichtigung der Bestimmungen der Hausordnung möglich. Der Veranstalter/Mieter hat sich über den Zustand der Räumlichkeiten und deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung ausreichend informiert.
1. WIE LANGE KANN ICH DIE RÄUME NUTZEN?
Die Nutzungszeit der Räumlichkeiten tagsüber ist von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt. Buchen Sie einen halben Tag, beträgt die Nutzungszeit maximal 5 Stunden, buchen Sie einen ganzen Tag, beträgt diese maximal 10 Stunden. Abendveranstaltungen sind mit speziellen, obligatorischen Zusatzbuchungen verbunden (siehe Angebot). Das Veranstaltungsende muss im Vorhinein bekanntgegeben werden, die Einhaltung ist wünschenswert. Bei bereits gebuchten Nachfolgeveranstaltungen ist die im Angebot festgelegte Endzeit unbedingt einzuhalten.
2. WIE IST DER AUF- UND ABBAU GEREGELT?
Der Zeitrahmen für Auf- und Abbauarbeiten ist mit der Eventwolken GmbH im Voraus abzuklären und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Räume. Die hierfür vorgesehenen Preise entnehmen Sie bitte dem Angebot.
3. LADEZONE
Die Eventwolken GmbH haftet nicht für etwaige Übertretungen des Veranstalters/Mieters in diesem Bereich des Hauses. Der Veranstalter/Mieter hat sich im Zuge der Veranstaltungsorganisation über die Gegebenheiten der Ladezone und des Lastenlifts zu informieren. Da diese Bereiche außerhalb des Mietbereichs liegen, wird für diese Bereiche auch keine Haftung übernommen.
4. RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
Sobald der Veranstalter/Mieter das unterschriebene Angebot an die Eventwolken GmbH gesendet hat, verpflichtet er sich zur Anmietung der Räumlichkeiten und erkennt die Hausordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich an.
5. STORNO
Bei Stornierung des Anmietungsvertrages hat der Mieter/Veranstalter eine Stornogebühr zu bezahlen (siehe Angebot).
6. BESCHILDERUNG
Für die Ankündigung der Veranstaltung durch Plakate oder Wegweiser zum Veranstaltungsraum können entsprechende Ankündigungstafeln gemietet werden (siehe Angebot).
7. CATERER/TECHNIKER
Die Vertragsabwicklung mit dem Caterer und/oder einer externen Technikfirma (Licht/Tontechnik oder DJ) obliegt dem Veranstalter/Mieter. Die Eventwolken GmbH muss über alle Partnerfirmen des Veranstalters/Mieters unterrichtet werden, die Anlieferung und Abholung diverser Veranstaltungsutensilien muss mit der Eventwolken GmbH koordiniert werden. Der Strombedarf von Catering & Technik ist mindestens drei Werktage vor der Veranstaltung zu melden. Der Gebrauch von offenem Feuer (z.B. Brennpasten) und Gasgeräten ist dem Caterer behördlich untersagt.
8. INKLUDIERTE TECHNIK
Sollte die in den Raumkosten inkludierte Technik ohne Fremdverschulden kaputt gehen, ist die Eventwolken GmbH nicht verpflichtet, sofortigen Ersatz aufzubringen bzw. die Raumkosten zu reduzieren.
9. REINIGUNG
Umfassende Spezialreinigungen, sofern diese von der Eventwolken GmbH als unumgänglich erachtet werden, werden gesondert verrechnet.
10. GESETZLICHE ABGABEN
Sämtliche Steuern, Gebühren, Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Veranstalters/Mieters. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise.
11. BEWILLIGUNGEN
Die Eventwolken GmbH bzw. die wolke19 im Ares Tower und wolke21 im Saturn Tower besitzt jeweils eine Bewilligung nach dem Wiener Veranstaltungsstättengesetz (wolke19 bis 230 Personen, davon 2 Rollstuhlfahrer / wolke21 bis 150 Personen tagsüber, bis 250 Personen abends). Der Veranstalter/Mieter ist verpflichtet, sich über Inhalt des aufliegenden Bewilligungsbescheides zu informieren und dessen Auflagen einzuhalten. Sämtliche übrigen behördlichen oder sonstigen Bewilligungen für die geplante Veranstaltung hat der Veranstalter/Mieter auf eigene Kosten und Gefahr selbst einzuholen und dies vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Er hat diesbezüglich die Eventwolken GmbH schad- und klaglos zu halten.
12. HÖHERE GEWALT
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe, die von der Eventwolken GmbH weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche des Mieters/Veranstalters welcher Art auch immer ausgeschlossen und die vereinbarten Vertragsbedingungen geltend. Bei Überschreitung der vereinbarten Abbauzeiten ist die Eventwolken GmbH berechtigt, die Räumung der Aufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Mieters/Veranstalters durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Mieter/Veranstalter der Eventwolken GmbH zu ersetzten.
13. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Mieter/Veranstalter haftet für Beschädigungen, die durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte verursacht werden. Gegebenenfalls wird die Eventwolken GmbH den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Mieter/Veranstalter verlangen. Die Eventwolken GmbH haftet nur dann, wenn Schäden durch eigene Mitarbeiter vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen mitzuteilen und dessen Einwilligung einzuholen. Bei Anbringung von Dekoration müssen feuerpolizeiliche und sonstige Bestimmungen eingehalten werden. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren, werden voll vom Mieter/Veranstalter getragen. Die Eventwolken GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Mieter/Veranstalter oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, sowie Garderobe. Sofern ein Garderobenpersonal gegen ein vom Veranstalter zu leistendes Entgelt zur Verfügung gestellt wird, ist die Haftung der Eventwolken GmbH für Garderobe auf einen Höchstbetrag von Euro 200,00 pro Stück beschränkt. Der Veranstalter/Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung ohne Störung der übrigen Nutzer des Towers und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.
14. WERBUNG DES MIETERS/VERANSTALTERS AM VERANSTALTUNGSORT
Werbemaßnahmen in Bild, Ton und Schrift bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eventwolken GmbH. Es darf keine Beschriftung welcher Art auch immer, außerhalb des Gebäudes angebracht oder verteilt werden.
15. FILMEN UND FOTOGRAFIEREN
Dem Mieter/Veranstalter ist es im Zuge der Veranstaltung gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Der Eventwolken GmbH ist es gestattet, Filme und Fotografien etc. vor und gegebenfalls während der Veranstaltung für eigene Werbezwecke anzufertigen. Die Medien werden zur Darstellung unserer Aktivitäten in Social Media Kanälen und unserer Website veröffentlicht.
16. DATENSCHUTZ
Der Mieter/Veranstalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die der Eventwolken GmbH bekanntgegebenen persönlichen Daten des Mieters/Veranstalters verarbeitet und aufgrund unseres berechtigten Interesses für Marketingzwecke unserer Geschäftsbeziehung zufolge im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen verwendet werden dürfen, dem Sie jederzeit wiedersprechen können.
17. SCHRIFTLICHKEIT UND GEWOHNHEITSRECHT
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Mieter/Veranstalter keine Rechte welcher Art auch immer ableiten.
18. KÜNDIGUNG DURCH DAS VERANSTALTUNGSZENTRUM
Die Eventwolken GmbH ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne detaillierte Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, insbesondere
• wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet;
• wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird;
• im Falle höherer Gewalt;
• wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht getätigt wurde.
Keinesfalls ist der Veranstalter/Mieter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem Titel der Beendigung berechtigt, es sei denn, die Vertragsauflösung erfolgte ohne Auflösungsgrund aus einem vorsätzlichen Verhalten eines Vertreters der Eventwolken GmbH.
19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, GERICHTSORT, ERFÜLLUNGSORT
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst.